KI-Gesetz Österreich: was ab wann gilt

Österreich hat kein eigenes KI-Gesetz. Es gilt der EU AI Act, und der Digital Omnibus hat im Juli 2026 mehrere Fristen verschoben. Hier ist der aktuelle Zeitplan.

Stand: 24. September 2026

Zeitplan des AI Act

DatumWas gilt
1. August 2024Der AI Act tritt in Kraft.
2. Februar 2025Verbotene KI-Praktiken, zum Beispiel Social Scoring. KI-Kompetenz nach Art. 4.
2. August 2025Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI), Governance, Sanktionen.
Juli 2026Digital Omnibus (VO 2026/1744): Art. 4 wird abgeschwächt, Hochrisiko-Fristen werden verschoben.
2. August 2026Transparenzpflichten nach Art. 50, Rechte nach Art. 85 und 86. Bußgelder für GPAI-Anbieter.
2. Dezember 2026Maschinenlesbare Kennzeichnung (Art. 50 Abs. 2) für Systeme, die vor August 2026 auf dem Markt waren. Neues Verbot für sexualisierte Deepfakes ohne Einwilligung.
2. Dezember 2027Hochrisiko-KI nach Anhang III, zum Beispiel Personalwesen, Bildung, Kreditwürdigkeit.
2. August 2028Hochrisiko-KI nach Anhang I, etwa als Sicherheitsbauteil in regulierten Produkten.

Die Lage in Österreich

  • Kein nationales UmsetzungsgesetzDie Zuständigkeiten nach dem AI Act sind in Österreich laut RTR noch nicht national geregelt.
  • RTR KI-ServicestelleAnlaufstelle für Information, Beratung und die KI-Sandbox. Keine Strafbehörde.
  • DatenschutzbehördeAufsicht über Hochrisiko-KI in Strafverfolgung, Grenzkontrolle, Justiz und demokratischen Prozessen.
  • DSGVO gilt parallelJede Verarbeitung personenbezogener Daten mit KI braucht weiterhin eine Rechtsgrundlage.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. KI-Inventar anlegenWelche Systeme nutzen Sie, wofür, mit welchen Daten.
  2. KI-Kompetenz fördernSchulung oder andere Maßnahmen nach Art. 4, dokumentiert.
  3. Transparenz prüfenChatbots, KI-Antworten und KI-generierte Inhalte: sind sie als KI erkennbar?
  4. Hochrisiko ausschließenSetzen Sie KI in Personalentscheidungen, Bildung oder Kreditprüfung ein? Dann bis Dezember 2027 vorbereiten.
  5. Anbieter fragenLassen Sie sich von Ihren KI-Anbietern bestätigen, wie sie den AI Act umsetzen.
KI-Schulung nach Art. 4

Häufige Fragen

Gibt es ein eigenes KI-Gesetz in Österreich?

Nein. In Österreich gilt der EU AI Act direkt. Ein nationales Gesetz, das Zuständigkeiten und Behörden festlegt, gibt es laut RTR derzeit noch nicht.

Welche Behörde ist zuständig?

Die KI-Servicestelle der RTR informiert und berät, betreibt eine Sandbox und vertritt Österreich im KI-Gremium der EU. Sie verhängt keine Strafen. Für Hochrisiko-KI in Bereichen wie Strafverfolgung oder Justiz ist die Datenschutzbehörde zuständig.

Gelten die Hochrisiko-Regeln ab August 2026?

Nein, nicht mehr. Der Digital Omnibus hat sie verschoben: Hochrisiko-Systeme nach Anhang III ab 2. Dezember 2027, nach Anhang I ab 2. August 2028.

Was gilt seit 2. August 2026?

Die Transparenzpflichten nach Art. 50: Menschen müssen erkennen können, dass sie mit einer KI interagieren, und bestimmte KI-generierte Inhalte müssen gekennzeichnet sein. Für die maschinenlesbare Kennzeichnung von Systemen, die schon vorher auf dem Markt waren, gilt eine Frist bis 2. Dezember 2026.

Betrifft das mein KMU?

Fast jedes Unternehmen, das KI nutzt, ist Betreiber und muss seit Februar 2025 die KI-Kompetenz seines Teams fördern. Hochrisiko-Pflichten betreffen nur wenige KMU, etwa beim Einsatz von KI in Personalentscheidungen oder bei Kreditprüfungen.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

In 30 Minuten gehen wir Ihre KI-Nutzung durch und sagen Ihnen, welche Punkte für Sie gelten.

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